Die Zeit der rein nationalen Sonderwege ist vorbei. Im Jahr 2026 steht die Kreislaufwirtschaft vor ihrem bisher größten Umbruch: Der Übergang vom deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist in vollem Gange. Für Unternehmen bedeutet das: Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern den kompletten Marktausschluss in der EU.
Bis zum 31. Dezember müssen Sie Ihre Systembeteiligungsverträge für das kommende Jahr aktualisieren und Ihre Mengenmeldungen im LUCID-Register der Zentralen Stelle (ZSVR) hinterlegt haben.
Was ist 2026 neu? Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Von national zu europäisch: Die PPWR greift
Die neue EU-Verpackungsverordnung harmonisiert die Regeln. Das bedeutet strengere Vorgaben für die Recyclingfähigkeit (Design-for-Recycling). Wer Verpackungen in Umlauf bringt, die schwer recycelbar sind, muss ab 2026 mit deutlich höheren Lizenzentgelten rechnen.
2. Die “Plastikabgabe“ (EWKFondsG) ist Realität
Seit 2025 müssen Hersteller bestimmter Einweg-Kunststoff Produkte (z. B. To-go-Becher, Tüten, Folienverpackungen) in den Staatlichen Einweg-Kunststoff Fonds einzahlen. 2026 wird diese Abgabe für viele Unternehmen zu einem signifikanten Kostenfaktor in der Bilanz.
3. Eco-Modulation: Wer ökologisch plant, spart bares Geld
Die Systembetreiber sind nun verpflichtet, ihre Preise stärker zu staffeln. Verpackungen, die einen hohen Anteil an Rezyklat (recyceltem Material) enthalten oder besonders leicht zu sortieren sind, werden finanziell belohnt. Eine Umstellung Ihres Verpackungsdesigns kann Ihre Compliance-Kosten für 2026 massiv senken.
Fokus B2B: Besondere Pflichten für Industriegüter und Großhandel
Oft herrscht der Irrglaube, die Meldepflicht gelte nur für Online-Shops oder Supermarktprodukte. Das ist falsch. Besonders im B2B-Bereich ziehen die Kontrollen 2026 an:
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Transportverpackungen sind meldepflichtig: Auch Paletten, Umreifungsbänder und Stretchfolien, die ausschließlich im B2B-Verkehr anfallen, müssen im LUCID-Register registriert sein. Sie müssen nachweisen können, dass Sie für die Rücknahme und Verwertung dieser Materialien sorgen.
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Vollständigkeitserklärung für Großinverkehrbringer: Wenn Sie pro Jahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier/Pappe oder 30 Tonnen Leichtverpackungen in Verkehr bringen, ist die Hinterlegung einer geprüften Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai 2026 Pflicht.
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Nachweispflicht gegenüber Geschäftskunden: B2B-Kunden fordern heute standardmäßig die LUCID-Nummer ihrer Lieferanten an. Ohne gültige Registrierung dürfen Ihre Geschäftspartner Ihre Waren rechtlich gesehen nicht annehmen – ein massives Risiko für Ihre Lieferketten.
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Mehrwegpflicht im B2B-Sektor: Die PPWR sieht vor, dass auch im Bereich der Transportlogistik schrittweise auf Mehrwegsysteme umgestellt werden muss. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre B2B-Verpackungen bereits zukunftsfähig sind.
Konsequenzen bei Missachtung: Mehr als nur ein Bußgeld
Die ZSVR gleicht Daten 2026 automatisiert mit Zollbehörden und großen Marktplätzen ab. Bei Verstößen drohen:
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Vertriebsverbote: Ihre Waren werden auf Plattformen gesperrt und dürfen im stationären Handel nicht mehr verkauft werden.
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Reputationsschaden: Einträge im Gewerbezentralregister können Sie von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen.
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Hohe Bußgelder: Pro nicht gemeldeter Verpackungsart können bis zu 200.000 € fällig werden.
Jetzt einen Compliance-Check durchführen!
Nutzen Sie die verbleibenden Wochen bis zum Jahresende. Überprüfen Sie Ihre Materialzusammensetzungen, optimieren Sie Ihre Mengenmeldungen und sichern Sie sich durch einen rechtzeitigen System Beteiligungsvertrag für 2026 ab.
Checkliste: Verpackungs-Compliance 2026, unterteilt in allgemeine Pflichten und die spezifischen Anforderungen für den B2B-Sektor.
1. Basis-Registrierung & Mengenmeldung (LUCID)
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LUCID-Registrierung geprüft: Ist Ihr Unternehmen mit allen Marken im Register der Zentralen Stelle (ZSVR) hinterlegt?
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Jahresabschlussmeldung 2025: Wurden die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen vom Vorjahr bis Anfang 2026 gemeldet?
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Planmengen-Meldung 2026: Sind die prognostizierten Mengen für das gesamte Jahr 2026 bereits im LUCID-Portal eingetragen?
2. Systembeteiligung (Der “Recyclingvertrag“)
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Vertragsabschluss 2026: Besteht ein aktiver Systeme Beteiligungsvertrag mit einem Dualen System für das laufende Jahr?
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Mengenabgleich: Stimmen die im LUCID-Portal gemeldeten Mengen exakt mit den Mengen Ihres Systembetreibers überein?
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Eco-Modulation geprüft: Haben Sie geprüft, ob Sie durch besser recycelbare Materialien oder Rezyklat-Anteile von günstigeren Lizenzgebühren profitieren können?
3. Spezielle B2B-Anforderungen (Industrie & Großhandel)
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Transportverpackungen registriert: Sind auch Ihre Transportverpackungen (z. B. Paletten, Stretchfolien, Umreifungsbänder), die nur im B2B-Bereich anfallen, im LUCID-Register unter der entsprechenden Kategorie gemeldet?
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Nachweis der Rücknahme: Können Sie im Falle einer Prüfung nachweisen, dass Sie für die Rücknahme und Verwertung Ihrer B2B-Verpackungen (gemäß § 15 VerpackG) Sorge tragen?
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Lieferanten-Check: Liegt Ihnen die LUCID-Nummer Ihrer Vorlieferanten vor? (Wichtig für die eigene Absicherung in der Lieferkette).
4. Vollständigkeitserklärung (VE) – Für Großinverkehrbringer
Nur erforderlich, wenn Schwellenwerte überschritten werden (Glas: 80t, Papier: 50t, LVP: 30t).
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Schwellenwert-Check: Haben Sie geprüft, ob Ihre Mengen für 2025 die Grenzwerte für die VE überschritten haben?
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Prüfer beauftragt: Ist ein registrierter Sachverständiger oder Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der VE beauftragt?
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Frist gewahrt: Ist sichergestellt, dass die VE bis zum 15. Mai 2026 elektronisch im LUCID-Portal hinterlegt wird?
5. Neue EU-Regeln (PPWR) & Einwegkunststoff (EWKF)
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Einwegkunststoffabgabe: Wenn Sie Produkte wie To-go-Verpackungen oder Tüten herstellen/importieren: Sind Sie im EWKF-Fonds registriert und wurden die Meldungen für 2025 abgegeben?
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PPWR-Design Check: Entsprechen Ihre neuen Verpackungslinien bereits den kommenden EU-Anforderungen für Recyclingfähigkeit (Design-for-Recycling)?
Wichtige Fristen 2026:
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Bis zum 31.12.2025: Abschluss der Verträge und Meldung der Planmengen für 2026.
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Anfang 2026: Abgabe der Jahresabschlussmeldung für 2025.
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15. Mai 2026: Deadline für die Vollständigkeitserklärung (falls zutreffend).
Wir machen es Ihnen leicht, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während Ihr Verpackungsrecycling rechtssicher läuft.
Ansonsten: Sprechen Sie mit uns! Eine sorgfältige Überlegung und professionelle Beratung tragen entscheidend dazu bei, Ihre beste Verpackungslösung zu finden. Wir sind immer für sie da: +49 (0)2206 - 93 28 896
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