Wer gefährliche Güter versendet, trägt eine hohe Verantwortung. Für Chemikalien, Batterien oder entzündbare Stoffe regelt in Deutschland das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) genau, wie diese verpackt sein müssen. Ein Verstoß kann nicht nur teuer werden, sondern auch fatale Folgen für Mensch und Umwelt haben.
1. Die UN-Zulassung: Das Siegel für Sicherheit
Jede Gefahrgutverpackung muss bauartgeprüft sein. Das erkennt man an der sogenannten UN-Nummer, die direkt auf den Karton aufgedruckt ist. Diese Zertifizierung garantiert, dass die Verpackung strengste Tests bestanden hat, darunter:
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Falltests aus definierten Höhen
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Stapeldruckprüfungen über längere Zeiträume
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Dichtigkeitsprüfungen für Flüssigkeiten
2. Verpackungsgruppen verstehen
Je nach Gefährlichkeit des Inhalts schreibt der Gesetzgeber unterschiedliche Verpackungsstärken vor:
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Code |
Verpackungsgruppe |
Gefahrengrad |
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X |
I |
Hohe Gefahr |
|
Y |
II |
Mittlere Gefahr |
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Z |
III |
Geringe Gefahr |
Ein Karton mit der Kennzeichnung "Y" darf also für Güter der Gruppen II und III verwendet werden, nicht aber für Gruppe I.
3. Produktfokus: Zertifizierte Lösungen für Ihren Betrieb
Wir bieten Ihnen exakt die Kartonagen an, die diesen Anforderungen entsprechen. Hier sind zwei unserer Topseller für den sicheren Gefahrgutversand:
Gefahrgut UN Faltkarton 40/30 (430x310x300 mm)
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Einsatz: Ideal für kompakte Gebinde und mittlere Gewichte.
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Details: Robust, sicher und sofort lieferbar mit einem Artikelgewicht von 0,90 kg.
Gefahrgut UN Faltkarton 90/60 (570x370x430 mm)
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Einsatz: Wenn es um größere Volumina geht.
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Details: Mit einem Eigengewicht von 1,66 kg bietet dieser Karton maximale Stabilität für anspruchsvolle Güter.
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Preis: 8,95 € (Art.-Nr. 1000707)
4. Tipps für den rechtssicheren Versand
Der richtige Karton ist die halbe Miete, aber beachten Sie auch:
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Verschluss: Nutzen Sie ausschließlich das im Prüfbericht vorgeschriebene Klebeband (meist fadenverstärkt).
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Polsterung: Das Gut darf im Inneren nicht verrutschen.
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Kennzeichnung: Gefahrzettel (Rauten) müssen deutlich sichtbar und witterungsbeständig angebracht sein.
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